Kosten - Gleiche Spielregeln für Alle
Wir haben 2 Verrechungsmöglichkeiten:
Welchen Wert hat der Vermittlungsgutschein bzw. die Vermittlung?
Der Vermittlungsgutschein wird einheitlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt und enthält die Umsatzsteuer. Das selbe gilt für eine Honorarvereinbarung.
Wann erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung der ersten Rate in Höhe von 1.000 Euro erfolgt erst dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Wochen gedauert hat.
Der Restbetrag - Einheitlich 1.000 Euro - wird wie bisher nach einer mindestens 6-monatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses fällig.
Vorteil beim Gutschein: Die Kosten für die Vermittlung trägt die zuständige Agentur für Arbeit, damit ist Dienstleistung für Sie als Arbeitgeber kostenfrei.
Nachteil des Gutscheines: Wir können nur auf den Bewerberkreis der gemeldeten, nicht in Arbeit stehenden Bewerber zurückgreifen. Das ist nicht bei allen Positionen zielführend.