Keine Kosten für Arbeitssuchende !
Das ist der oberste Grundsatz der SteBA.
Wir haben zwei Verrechungsmöglichkeiten: Die eine ist die Vermittlung über den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitslos sind. Mehr Informationen gibt es auch im Internet bei www.arbeitsamt.de, die aktuelle Broschüre finden Sie unter Infobroschüre der Agentur für Arbeit: Vermittlungsgutschein.
Die zweite Möglichkeit die wir haben, ist die direkte Verrechnung mit dem Arbeitgeber. Wir bekommen unser Vermittlungshonorar dann direkt von der Firma. Denn es gilt unser Grundsatz: